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  1. Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
  2. Abschnitt 5 — Auflösung und Nichtigkeit der Gesellschaft (§§ 60 - 77)

§ 70 Aufgaben der Liquidatoren

Zur Beendigung schwebender Geschäfte können die Liquidatoren auch neue Geschäfte eingehen.

§ 69
70
§ 71