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  1. Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  2. Buch 2 — Verfahren in Familiensachen (§§ 111 - 270)
  3. Abschnitt 2 — Verfahren in Ehesachen; Verfahren in Scheidungssachen und Folgesachen (§§ 121 - 150)
  4. Unterabschnitt 1 — Verfahren in Ehesachen (§§ 121 - 132)

§ 121 Ehesachen

Ehesachen sind Verfahren

1.auf Scheidung der Ehe (Scheidungssachen),

2.auf Aufhebung der Ehe und

3.auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe zwischen den Beteiligten.

§ 120
121
§ 122