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Gliederung
Gliederung
Deutsches Richtergesetz
Teil 4 — Übergangs- und Schlussvorschriften
(§§
85-103
-
126
)
Abschnitt 3 — Schlußvorschriften
(§§
119
-
126
)
§ 126 Inkrafttreten
Die §§ 114 und 116 treten jedoch bereits am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 125
126
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