§ 46 Inkrafttreten des Gesetzes
(1)(Inkrafttreten der ursprünglichen Fassung des Gesetzes)
(2)(Aufhebung von Vorschriften)
(3)Verweisungen auf Vorschriften, die nach Absatz 2 außer Kraft getreten sind, gelten als Verweisungen auf die entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes oder die entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften.