§

  1. Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
  2. Erster Teil — Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 49)
  3. Zweites Kapitel — Internationales Privatrecht (§§ 3 - 46e)
  4. Erster Abschnitt — Allgemeine Vorschriften (§§ 3 - 6)

Art. 3 Anwendungsbereich; Verhältnis zu Regelungen der Europäischen Union und zu völkerrechtlichen Vereinbarungen

Soweit nicht maßgeblich sind, bestimmt sich das anzuwendende Recht bei Sachverhalten mit einer Verbindung zu einem ausländischen Staat nach den Vorschriften dieses Kapitels (Internationales Privatrecht).

Art. 2
3
Art. 4