§

  1. Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
  2. Erster Teil — Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 49)
  3. Zweites Kapitel — Internationales Privatrecht (§§ 3 - 46e)
  4. Dritter Abschnitt — Familienrecht (§§ 13 - 24)

Art. 21 Wirkungen des Eltern-Kind-Verhältnisses

Das Rechtsverhältnis zwischen einem Kind und seinen Eltern unterliegt dem Recht des Staates, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Art. 20
21
Art. 22