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Gliederung
Gliederung
Baugesetzbuch
Erstes Kapitel — Allgemeines Städtebaurecht
(§§
1
-
135c
)
Fünfter Teil — Enteignung
(§§
85
-
122
)
Dritter Abschnitt — Enteignungsverfahren
(§§
104
-
122
)
§ 111 Teileinigung
Im Übrigen nimmt das Enteignungsverfahren seinen Fortgang.
§ 110
111
§ 112