paragraphen.online

  1. Baugesetzbuch
  2. Erstes Kapitel — Allgemeines Städtebaurecht (§§ 1 - 135c)
  3. Erster Teil — Bauleitplanung (§§ 1 - 13a)
  4. Dritter Abschnitt — Verbindlicher Bauleitplan (Bebauungsplan) (§§ 8 - 10a)

§ 10 Beschluss, Genehmigung und Inkrafttreten des Bebauungsplans

(1)Die Gemeinde beschließt den Bebauungsplan als Satzung.

(2)§ 6 Absatz 2 und 4 ist entsprechend anzuwenden.

(3)Die Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung.


Referenzierte Normen:
3121622346810a
§ 9a
10
§ 10a