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  1. Gesetz des Landes Sachsen-Anhalt über Versammlungen und Aufzüge
  2. Abschnitt 4 — Straf- und Bußgeldvorschriften (§§ 20 - 29)

§ 27 Missachtung des Uniformierungsverbots

Wer der Vorschrift des § 3 zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 26
27
§ 28