§

  1. Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt
  2. Zehnter Teil — Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Übergangs- und Schlussvorschriften (§§ 106 - 111)

§ 110 Sprachliche Gleichstellung

Personen- und Funktionsbezeichnungen in diesem Gesetz gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form.

§ 109a
110
§ 111