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  1. Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein
  2. Erster Teil — Grundlagen der Gemeindeverfassung (§§ 1 - 10)

§ 8 Wirtschaftliche Aufgabenerfüllung

Die Gemeinden haben ihr Vermögen und ihre Einkünfte nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu verwalten und eine wirksame und kostengünstige Aufgabenerfüllung sicherzustellen.

§ 7
8
§ 9