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Gliederung
Gliederung
Waffengesetz
Abschnitt 2 — Umgang mit Waffen oder Munition
(§§
4
-
42c
)
Unterabschnitt 5 — Verbringen und Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes
(§§
29
-
33
)
§ 31 (weggefallen)
-
§ 30
31
§ 32