paragraphen.online

  1. Verwaltungsgerichtsordnung
  2. Teil III — Rechtsmittel und Wiederaufnahme des Verfahrens (§§ 124 - 153)
  3. 12. Abschnitt — Berufung (§§ 124 - 131)

§ 130b

Von einer weiteren Darstellung der Entscheidungsgründe kann es absehen, soweit es die Berufung aus den Gründen der angefochtenen Entscheidung als unbegründet zurückweist.


Referenzierte Normen:
141
§ 130a
130b
§ 131