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Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben
Abschnitt 4 — Entnahme, Vermittlung und Übertragung von Organen, Zusammenarbeit bei der Entnahme von Organen und Geweben
(§§
9
-
12a
)
§ 9c (weggefallen)
-
§ 9b
9c
§ 10