§

  1. Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben
  2. Abschnitt 4 — Entnahme, Vermittlung und Übertragung von Organen, Zusammenarbeit bei der Entnahme von Organen und Geweben (§§ 9 - 12a)

§ 9c (weggefallen)

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§ 9b
9c
§ 10