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  1. Straßenverkehrsgesetz
  2. II. — Haftpflicht (§§ 7 - 20)

§ 8a Entgeltliche Personenbeförderung, Verbot des Haftungsausschlusses

Die Geschäftsmäßigkeit einer Personenbeförderung wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Beförderung von einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts betrieben wird.


Referenzierte Normen:
187
§ 8
8a
§ 9