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  1. Strafgesetzbuch
  2. Allgemeiner Teil (§§ 1 - 79b)
  3. Zweiter Abschnitt — Die Tat (§§ 13 - 37)
  4. Vierter Titel — Notwehr und Notstand (§§ 32 - 35)

§ 34 Rechtfertigender Notstand

Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

§ 33
34
§ 35