paragraphen.online

  1. Strafgesetzbuch
  2. Allgemeiner Teil (§§ 1 - 79b)
  3. Zweiter Abschnitt — Die Tat (§§ 13 - 37)
  4. Erster Titel — Grundlagen der Strafbarkeit (§§ 13 - 21)

§ 16 Irrtum über Tatumstände

(1)Die Strafbarkeit wegen fahrlässiger Begehung bleibt unberührt.

(2)Wer bei Begehung der Tat irrig Umstände annimmt, welche den Tatbestand eines milderen Gesetzes verwirklichen würden, kann wegen vorsätzlicher Begehung nur nach dem milderen Gesetz bestraft werden.

§ 15
16
§ 17