§

  1. Sozialgerichtsgesetz
  2. Zweiter Teil — Verfahren (§§ 60 - 201)
  3. Zweiter Abschnitt — Rechtsmittel (§§ 143 - 178a)
  4. Zweiter Unterabschnitt — Revision (§§ 160 - 171)

§ 165

Für die Revision gelten die Vorschriften über die Berufung entsprechend, soweit sich aus diesem Unterabschnitt nichts anderes ergibt. § 153 Abs. 2 und 4 sowie § 155 Abs. 2 bis 4 finden keine Anwendung.

§ 164
165
§ 166