§

  1. Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (Artikel I des Gesetzes vom 23. Dezember 1976, BGBl. I S. 3845)
  2. Erster Abschnitt — Grundsätze und Begriffsbestimmungen (§§ 1 - 18o)
  3. Dritter Titel — Arbeitsentgelt und sonstiges Einkommen (§§ 14 - 18)

§ 15 Arbeitseinkommen

Arbeitseinkommen ist der nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit. Einkommen ist als Arbeitseinkommen zu werten, wenn es als solches nach dem Einkommensteuerrecht zu bewerten ist.

§ 14
15
§ 16