§

  1. Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954)
  2. Kapitel 2 — Anspruchsvoraussetzungen (§§ 7 - 13)

§ 10 Zumutbarkeit

(1)Einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass

(2)Eine Arbeit ist nicht allein deshalb unzumutbar, weil

(3)Die Absätze 1 und 2 gelten für die Teilnahme an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit entsprechend.

§ 9
10
§ 11