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  1. Patentgesetz
  2. Erster Abschnitt — Das Patent (§§ 1 - 25)

§ 22

(1)Das Patent wird auf Antrag (§ 81) für nichtig erklärt, wenn sich ergibt, daß einer der in § 21 Abs. 1 aufgezählten Gründe vorliegt oder der Schutzbereich des Patents erweitert worden ist.

(2)§ 21 Abs. 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden.

§ 21
22
§ 23