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  1. Patentgesetz
  2. Erster Abschnitt — Das Patent (§§ 1 - 25)

§ 15

(1)Sie können beschränkt oder unbeschränkt auf andere übertragen werden.

(2)Soweit ein Lizenznehmer gegen eine Beschränkung seiner Lizenz nach Satz 1 verstößt, kann das Recht aus dem Patent gegen ihn geltend gemacht werden.

(3)Ein Rechtsübergang oder die Erteilung einer Lizenz berührt nicht Lizenzen, die Dritten vorher erteilt worden sind.

§ 14
15
§ 16