§

  1. Patentanwaltsordnung
  2. Erster Teil — Der Patentanwalt (§§ 1 - 4a)

§ 2 Beruf des Patentanwalts

(1)Der Patentanwalt übt einen freien Beruf aus.

(2)Seine Tätigkeit ist kein Gewerbe.

§ 1
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§ 3