paragraphen.online
Suchen...
Anzeigewechsel
Anmelden
Gliederung
Gliederung
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre
§ 13
Im übrigen tritt das Gesetz am Ersten des auf seine Verkündung folgenden Monats in Kraft.
§ 12
13
Nächste