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  1. Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen
  2. Teil 3 — Verfahren in Markenangelegenheiten (§§ 32 - 96a)
  3. Abschnitt 7 — Gemeinsame Vorschriften (§§ 91 - 96a)

§ 93 Amtssprache und Gerichtssprache

Im übrigen finden die Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes über die Gerichtssprache Anwendung.

§ 92
93
§ 93a