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  1. Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen
  2. Teil 3 — Verfahren in Markenangelegenheiten (§§ 32 - 96a)
  3. Abschnitt 6 — Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (§§ 83 - 90)

§ 86 Prüfung der Zulässigkeit

Liegen die Voraussetzungen nicht vor, so ist die Rechtsbeschwerde als unzulässig zu verwerfen.

§ 85
86
§ 87