paragraphen.online

  1. Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen
  2. Teil 10 — Übergangsvorschriften (§§ 152 - 164)

§ 156 Löschung einer eingetragenen Marke wegen absoluter Schutzhindernisse

Dies gilt auch dann, wenn nach dem 1. Januar 1995 ein Verfahren nach § 54 zur Löschung der Eintragung einer Marke eingeleitet wird, die vor dem 1. Januar 1995 eingetragen worden ist.

§ 155
156
§ 157