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  1. Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
  2. Zehnter Teil — Sonstiger Rechtshilfeverkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (§§ 91 - 96)
  3. Abschnitt 3 — Besondere Formen der Rechtshilfe (§§ 92 - 96)

§ 92b Verwendung von nach dem Rahmenbeschluss 2006/960/JI übermittelten Informationen einschließlich personenbezogener Daten

Von dem übermittelnden Staat für die Verwendung der Daten gestellte Bedingungen sind zu beachten.

§ 92a
92b
§ 92c