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  1. Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
  2. Zweiter Teil — Auslieferung an das Ausland (§§ 2 - 42)

§ 18 Fahndungsmaßnahmen

Die Vorschriften des Abschnitts 9a der Strafprozessordnung sind entsprechend anwendbar.

§ 17
18
§ 19