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  1. Insolvenzordnung
  2. Vierter Teil — Verwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse (§§ 148 - 173)
  3. Zweiter Abschnitt — Entscheidung über die Verwertung (§§ 156 - 164)

§ 157 Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens

Sie kann ihre Entscheidungen in späteren Terminen ändern.

§ 156
157
§ 158