§ 57l Teilnahme an der Erhöhung des Stammkapitals(1)Eigene Geschäftsanteile nehmen an der Erhöhung des Stammkapitals teil.(2)Die Geschäftsanteile, deren Nennbetrag erhöht wird, können auf jeden Betrag gestellt werden, der auf volle Euro lautet.Referenzierte Normen:57c57h