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  1. Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
  2. Abschnitt 3 — Vertretung und Geschäftsführung (§§ 35 - 52)

§ 39 Anmeldung der Geschäftsführer

(1)Jede Änderung in den Personen der Geschäftsführer sowie die Beendigung der Vertretungsbefugnis eines Geschäftsführers ist zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.

(2)Der Anmeldung sind die Urkunden über die Bestellung der Geschäftsführer oder über die Beendigung der Vertretungsbefugnis in Urschrift oder öffentlich beglaubigter Abschrift beizufügen.

(3)§ 8 Abs. 3 Satz 2 ist anzuwenden.

(4)(weggefallen)


Referenzierte Normen:
8268
§ 38
39
§ 40