§ 4 Strafvorschriften
Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einer bestimmten vollstreckbaren Die Strafbarkeit nach anderen Vorschriften bleibt unberührt.
Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einer bestimmten vollstreckbaren Die Strafbarkeit nach anderen Vorschriften bleibt unberührt.