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  1. Gesetz über den rechtlichen Schutz von Design
  2. Abschnitt 7 — Schutzwirkungen und Schutzbeschränkungen (§§ 37 - 41)

§ 39 Vermutung der Rechtsgültigkeit

Zugunsten des Rechtsinhabers wird vermutet, dass die an die Rechtsgültigkeit eines eingetragenen Designs zu stellenden Anforderungen erfüllt sind.

§ 38
39
§ 40