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  1. Deutsches Richtergesetz
  2. Teil 3 — Richter im Landesdienst (§§ 71 - 84)

§ 75 Aufgaben des Präsidialrats

(1)Er gibt eine schriftlich begründete Stellungnahme ab über die persönliche und fachliche Eignung des Richters.

(2)Dem Präsidialrat können weitere Aufgaben übertragen werden.

§ 74
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§ 76