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  1. Bürgerliches Gesetzbuch
  2. Buch 2 — Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853)
  3. Abschnitt 8 — Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853)
  4. Titel 13 — Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 - 687)

§ 681 Nebenpflichten des Geschäftsführers

Im Übrigen finden auf die Verpflichtungen des Geschäftsführers die für einen Beauftragten geltenden Vorschriften der §§ 666 bis 668 entsprechende Anwendung.


Referenzierte Normen:
687666667668
§ 680
681
§ 682