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Gliederung
Gliederung
Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 2 — Recht der Schuldverhältnisse
(§§
241
-
853
)
Abschnitt 8 — Einzelne Schuldverhältnisse
(§§
433
-
853
)
Titel 5 — Mietvertrag, Pachtvertrag
(§§
535
-
597
)
Untertitel 5 — Landpachtvertrag
(§§
585
-
597
)
§ 594c Kündigung bei Berufsunfähigkeit des Pächters
Eine abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
§ 594b
594c
§ 594d