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  1. Baugesetzbuch
  2. Erstes Kapitel — Allgemeines Städtebaurecht (§§ 1 - 135c)
  3. Erster Teil — Bauleitplanung (§§ 1 - 13a)
  4. Erster Abschnitt — Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 4c)

§ 4b Einschaltung eines Dritten

Sie kann einem Dritten auch die Durchführung einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen Konfliktbeilegung übertragen.


Referenzierte Normen:
2a344a
§ 4a
4b
§ 4c