§ 135b Verteilungsmaßstäbe für die Abrechnung
Die Verteilungsmaßstäbe können miteinander verbunden werden.
1.die überbaubare Grundstücksfläche,
2.die zulässige Grundfläche,
3.die zu erwartende Versiegelung oder
4.die Schwere der zu erwartenden Eingriffe.