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Gliederung
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Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren
Dritter Abschnitt — Verwaltungsbehörden
(§§
22
-
24b
)
§ 23c (weggefallen)
-
§ 23b
23c
§ 23d
§ 23c - (weggefallen) (AtG)