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  1. Asylgesetz
  2. Abschnitt 5 — Unterbringung und Verteilung (§§ 44 - 54)

§ 52 Quotenanrechnung

Auf die Quoten nach § 45 wird die Aufnahme von Asylbegehrenden in den Fällen des § 14 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 3, des § 14a sowie des § 51 angerechnet.

§ 51
52
§ 53