§ 17 Verwendbarkeitsnachweise
(1)Ein Verwendbarkeitsnachweis nach den §§ 18 bis 20 ist für ein Bauprodukt erforderlich, wenn
(2)Ein Verwendbarkeitsnachweis ist nicht erforderlich für ein Bauprodukt,
(3)Die Technischen Baubestimmungen nach § 86a enthalten eine nicht abschließende Liste von Bauprodukten, die keines Verwendbarkeitsnachweises nach Absatz 1 bedürfen.